In der letzten Woche hatte sich der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat auf einen Kompromiss hinsichtlich der Erbschaftsteuerreform geeinigt.
Der Gesetzgeber will mit den neuen Regelungen zur Erbschaftsteuer die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erfüllen, da dieses im Dezember 2014 Gesetzesänderungen verlangt hatte.
Danach sollen Firmenerben auch künftig weitestgehend keine Erbschaftsteuer zahlen, wenn die Firma lange genug fortgeführt wird und die Arbeitsplätze erhalten bleiben.
Das Betriebsergebnis von Unternehmen soll nach Einigung maximal mit 13,75 (= Kapitalisierungsfaktor) multipliziert werden, um die Höhe der Steuer anzusetzen.
Weiterhin ist die Missbrauchsbekämpfung geplant. Dazu sollen z.B. die sogenannten „Cash-Gesellschaften verhindert werden und die Möglichkeit genommen werden, mittels einer GmbH liquides Vermögen von der Besteuerung zu befreien.
Luxusgüter wie z.B. Oldtimer, Yachten oder Kunstwerke sollen grundsätzlich von der Begünstigung ausgenommen werden.
Zudem gibt es technische und klarstellende Änderungen bei Altersvorsorge-Deckungsmitteln und Ausnahmen für vermietete oder verpachtete Grundstücke, z.B. von Brauereien.
Nun muss der Bundesrat dem Gesetz noch zustimmen.
Quelle: www.bundesregierung.de
Mehr dazu lesen Sie hier:
https://steffen-partner.de/einigung-kurz-vor-fristablauf-endlich-neue-regeln-fuer-erben/
Erbschaftsteuerreform: never ending story: Beratungen vertagt!!!
Häufige Fragen
Häufige Fragen
Welcher Kapitalisierungsfaktor gilt nach der Erbschaftsteuerreform für die Unternehmensbewertung?
Das Betriebsergebnis eines Unternehmens wird zur Ermittlung des erbschaftsteuerlichen Werts maximal mit dem Faktor 13,75 multipliziert. Dieser Kapitalisierungsfaktor ersetzt die zuvor deutlich höheren Werte und führt in der Regel zu einer geringeren Bemessungsgrundlage für die Erbschaftsteuer.
Unter welchen Bedingungen bleiben Firmenerben weitgehend von der Erbschaftsteuer verschont?
Firmenerben können auch nach der Reform weitestgehend steuerfrei bleiben, wenn sie den Betrieb über einen längeren Zeitraum fortführen und die Arbeitsplätze erhalten. Damit setzt der Gesetzgeber die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Dezember 2014 um, das eine Verschonung nur bei Erfüllung bestimmter Bedingungen erlaubt.
Welche Maßnahmen sieht die Reform gegen Missbrauch der Erbschaftsteuer-Verschonung vor?
Die Reform soll insbesondere sogenannte Cash-Gesellschaften verhindern, mit denen liquides Vermögen über eine GmbH steuerfrei übertragen werden konnte. Zudem werden Luxusgüter wie Oldtimer, Yachten oder Kunstwerke grundsätzlich von der Begünstigung ausgenommen, um eine missbräuchliche Inanspruchnahme der Steuervergünstigung zu verhindern.
Wie werden vermietete oder verpachtete Grundstücke, z.B. von Brauereien, behandelt?
Für vermietete oder verpachtete Grundstücke, wie sie etwa bei Brauereien typisch sind, gelten besondere Ausnahmen. Diese können trotz Nutzungsüberlassung an Dritte unter die Begünstigung fallen und werden nicht automatisch als schädliches Verwaltungsvermögen eingestuft.
Warum wurde die Erbschaftsteuerreform überhaupt notwendig?
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember 2014 die bisherigen Regelungen zur Erbschaftsteuer für teilweise verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber zu einer Neuregelung verpflichtet. Die Reform soll die verfassungsrechtlichen Vorgaben umsetzen, insbesondere bei der Begünstigung von Betriebsvermögen.