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Bald gesetzlich geregelt: Schutz vor Manipulationen an Registrierkassen

Das BMF plant ein Gesetz, damit Manipulationen an Kassen künftig wirksamer bekämpft werden können. Ziel ist die Unveränderbarkeit von digitalen Grundaufzeichnungen, z. B. Kassenaufzeichnungen. Die Maßnahmen sind im Grundsatz die

1 Min LesezeitAktualisiert: 2016-04-20Empfohlen

Das BMF plant ein Gesetz, damit Manipulationen an Kassen künftig wirksamer bekämpft werden können. Ziel ist die Unveränderbarkeit von digitalen Grundaufzeichnungen, z. B. Kassenaufzeichnungen.

Die Maßnahmen sind im Grundsatz die folgenden:
 Verpflichtender Einsatz einer technischen Sicherheitseinrichtung bei Nutzung eines elektronischen Aufzeichnungssystems,
 Einführung einer Kassen-Nachschau,
 Sanktionierung von Verstößen.

Elektronische Aufzeichnungssysteme sollen künftig über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen. Dadurch soll jede digitale Aufzeichnung (z. B. Geschäftsvorfall oder Trainingsbuchung) protokolliert werden. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik soll die Anforderungen an die technische Sicherheitseinrichtung bestimmen und zertifizieren.
Zudem soll eine Kassen-Nachschau eingeführt werden. Diese kann während der üblichen Geschäftszeiten (in der Gastronomie also auch abends) unangekündigt erfolgen und stellt ein besonderes Verfahren zur zeitnahen Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassenaufzeichnungen und der ordnungsgemäßen Übernahme der Kassenaufzeichnungen in die Buchführung dar.
Werden Verstöße gegen die neuen Verpflichtungen festgestellt, sollen diese als Steuerordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 25 000 € geahndet werden können, unabhängig davon, ob ein steuerlicher Schaden entstanden ist oder nicht.

Hinweis: Bereits jetzt hagelt es Kritik an dem Entwurf. Es bleibt also abzuwarten, in welcher Form das Gesetz letztendlich umgesetzt wird. Was allerdings sicher ist: Ende des Jahres läuft eine Übergangsfrist aus dem Jahr 2010 für alte Registrierkassen aus. Betroffen hiervon sind Geräte, die ohne Einzelaufzeichnungen und Datenexportmöglichkeiten arbeiten. Sofern Sie eine solche Kasse im Einsatz haben, sollten Sie sich spätestens jetzt mit der Anschaffung eines neuen Systems auseinandersetzen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

  • Welche Maßnahmen plant das BMF gegen Kassenmanipulationen?

    Geplant sind drei Kernmaßnahmen: der verpflichtende Einsatz einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung bei elektronischen Aufzeichnungssystemen, die Einführung einer Kassen-Nachschau sowie die Sanktionierung von Verstößen. Ziel ist die Unveränderbarkeit digitaler Grundaufzeichnungen wie Kassenaufzeichnungen.

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  • Was ist eine Kassen-Nachschau und wann darf sie erfolgen?

    Die Kassen-Nachschau ist ein besonderes Verfahren zur zeitnahen Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassenaufzeichnungen und ihrer Übernahme in die Buchführung. Sie kann während der üblichen Geschäftszeiten unangekündigt erfolgen, in der Gastronomie also auch abends.

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  • Welche Bußgelder drohen bei Verstößen gegen die neuen Kassenpflichten?

    Verstöße sollen als Steuerordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 € geahndet werden können. Die Geldbuße kann unabhängig davon verhängt werden, ob ein steuerlicher Schaden entstanden ist oder nicht.

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  • Was bedeutet das Auslaufen der Übergangsfrist für alte Registrierkassen Ende 2016?

    Eine Übergangsregelung aus dem Jahr 2010 läuft Ende des Jahres aus. Betroffen sind Registrierkassen, die keine Einzelaufzeichnungen und keinen Datenexport ermöglichen. Unternehmer mit solchen Geräten sollten sich rechtzeitig um die Anschaffung eines neuen, gesetzeskonformen Kassensystems kümmern.

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  • Welche Rolle spielt das BSI bei der neuen Kassen-Sicherheitseinrichtung?

    Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) soll die technischen Anforderungen an die Sicherheitseinrichtung festlegen und diese zertifizieren. Über die zertifizierte Einrichtung wird jede digitale Aufzeichnung – etwa Geschäftsvorfälle oder Trainingsbuchungen – manipulationssicher protokolliert.

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