Frage

Kann die Fünftelungsregelung 2025 noch beim Lohnsteuerabzug angewendet werden?

Nein, ab dem Lohnsteuerabzug 2025 kann der Arbeitgeber die Fünftelungsregelung für Entschädigungen oder Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten nicht mehr im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigen, da das Verfahren für Arbeitgeber als zu kompliziert galt. Arbeitnehmer können die Tarifermäßigung jedoch weiterhin im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung geltend machen.

Stand: Dezember 2024

Mehr dazu im Beitrag Vorsorgeaufwendungen bei steuerfreien Einnahmen.

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