Frage

Wann kann eine Vorfälligkeitsentschädigung als Veräußerungskosten geltend gemacht werden?

Wenn die Veräußerung der Immobilie ein steuerbares privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG darstellt (z. B. Verkauf innerhalb der 10-Jahres-Frist ohne durchgehende Eigennutzung), kann die Vorfälligkeitsentschädigung im Rahmen der Gewinnermittlung als Veräußerungskosten abgezogen werden. Sie mindert damit den steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn.

Stand: Februar 2024

Mehr dazu im Beitrag Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten des veräußerten Vermietungsobjektes.

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