Frage

Kann die Tilgung anderer Vermietungsdarlehen mit dem Verkaufserlös als vorweggenommene Werbungskosten gelten?

Grundsätzlich kann eine Umwidmung des Restkaufpreises zur Tilgung anderer Vermietungsdarlehen möglich sein, erfordert aber eine nachweisbare Absicht und tatsächlich zeitnahe Verwendung. Im Streitfall lehnte das FG Köln den Abzug ab, weil es an konkreten Belegen und der unmittelbaren Tilgungsabsicht fehlte. Steuerpflichtige sollten die Mittelverwendung daher zeitnah und dokumentiert vornehmen.

Stand: Februar 2024

Mehr dazu im Beitrag Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten des veräußerten Vermietungsobjektes.

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