Frage

Welche verlängerten Abgabefristen für die Einkommensteuererklärung gelten ab VZ 2020?

Für beratene Fälle wurden die Abgabefristen um zunächst 6 Monate verlängert (VZ 2020 bis 31.08.2022, VZ 2021 bis 31.08.2023), danach stufenweise abgeschmolzen bis VZ 2024 (30.04.2026, +2 Monate). Für nicht beratene Fälle gilt eine Verlängerung um 3 Monate (VZ 2020 bis 31.10.2021, VZ 2021 bis 31.10.2022), die ebenfalls schrittweise zurückgenommen wird. Ab VZ 2025 (beratene Fälle) bzw. VZ 2024 (nicht beratene Fälle) gelten wieder die ursprünglichen Fristen.

Stand: Juni 2022

Mehr dazu im Beitrag Viertes Corona-Steuerhilfegesetz.

Verwandte Fragen

  • Wann gilt die Kleinunternehmerregelung?

    Unter bestimmten Umsatzgrenzen kann die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung genutzt werden. Die Infografik finden Sie im Merkblatt-Verzeichnis unter "Kleinunternehmer 2025". (Quelle: Deubner Verlag)

    Permalink zur Frage

  • Wann kann ich ein häusliches Arbeitszimmer absetzen?

    Ob und wie ein häusliches Arbeitszimmer abziehbar ist, hängt von der Nutzung ab. Die Infografik dazu finden Sie im Merkblatt-Verzeichnis unter "Arbeitszimmer ab 2023". (Quelle: Deubner Verlag)

    Permalink zur Frage

  • Was gilt steuerlich beim Minijob?

    Für geringfügige Beschäftigungen gelten besondere Pauschalierungs- und Verdienstregeln. Die Infografik finden Sie im Merkblatt-Verzeichnis unter "Geringfügige Beschäftigung Minijob". (Quelle: Deubner Verlag)

    Permalink zur Frage

  • Was ist bei der Gründung einer GmbH zu beachten?

    Von der Satzung bis zur Eintragung sind bei der GmbH-Gründung mehrere Schritte zu beachten. Die Infografik finden Sie im Merkblatt-Verzeichnis unter "GmbH-Gründung". (Quelle: Deubner Verlag)

    Permalink zur Frage

Zurück zur Fragen-Übersicht