Der erweiterte Verlustrücktrag wurde auf die Veranlagungszeiträume 2022 und 2023 ausgedehnt. Es gelten Höchstbeträge von 10 Mio. € bei Einzel- bzw. 20 Mio. € bei Zusammenveranlagung. Die Rückkehr zu den ursprünglichen Höchstbeträgen von 1 Mio. € bzw. 2 Mio. € erfolgt erst ab VZ 2024.
Stand: Juni 2022
Mehr dazu im Beitrag Viertes Corona-Steuerhilfegesetz.
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