Eltern koennen zwei Drittel der nachgewiesenen Betreuungskosten, maximal 4.000 Euro pro Kind und Jahr, als Sonderausgaben geltend machen. Dies gilt fuer Kinder bis zum 14. Lebensjahr und unabhaengig davon, ob die Eltern erwerbstaetig sind. Absetzbar sind z.B. Kosten fuer Kindergarten, Kita, Tagesmutter, Hausaufgabenhilfe oder Babysitter.
Stand: August 2013
Mehr dazu im Beitrag Viel diskutiertes Betreuungsgeld nun amtlich.
Verwandte Fragen
Wer hat Anspruch auf Betreuungsgeld und in welcher Hoehe?
Eltern von Kindern, die ab dem 01.08.2012 geboren wurden und keinen oeffentlichen Betreuungsplatz in Anspruch nehmen, erhalten seit dem 01.08.2013 monatlich 100 Euro Betreuungsgeld. Ab dem 01.08.2014 wurde der Betrag auf 150 Euro pro Monat erhoeht. Auch Eltern, die ihr Kind privat oder zu Hause betreuen lassen, sind anspruchsberechtigt.
Koennen Elterngeld und Betreuungsgeld gleichzeitig bezogen werden?
Ein gleichzeitiger Bezug ist nur moeglich, wenn das Elterngeld auf einen Zeitraum von zwei Jahren gestreckt ausgezahlt wird. Andernfalls kann das Betreuungsgeld grundsaetzlich erst im Anschluss an den Elterngeldbezug gezahlt werden.
Ist das Betreuungsgeld steuerpflichtig oder unterliegt es dem Progressionsvorbehalt?
Das Betreuungsgeld ist sowohl steuer- als auch sozialabgabenfrei. Anders als das Elterngeld unterliegt es nicht dem Progressionsvorbehalt und wird daher auch nicht bei der Ermittlung des persoenlichen Steuersatzes beruecksichtigt.
Welche Zahlungsweise ist bei Betreuungskosten zwingend zu beachten?
Die Aufwendungen muessen per Ueberweisung oder Lastschrift gezahlt werden. Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt, sodass der Sonderausgabenabzug in diesem Fall verloren geht.