Frage

Gilt das BFH-Urteil zur Verpachtung vor Veräußerung nur für Landwirte?

Nein, obwohl sich das BFH-Urteil vom 13.3.1986 (IV R 176/84) auf einen landwirtschaftlichen Betrieb bezog, gelten die Grundsätze für alle Gewinneinkunftsarten. Damit ist die Rechtsprechung auch auf Gewerbetriebe und freiberufliche Praxen anwendbar.

Stand: November 2022

Mehr dazu im Beitrag Veräußerungsfreibetrag bei Verpachtung des Gewerbetriebs.

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