Frage

Wann ist die Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen eine umsatzsteuerfreie Nebenleistung?

Eine Nebenleistung liegt vor, wenn die Betriebsvorrichtungen speziell auf das Gebäude abgestimmt sind und ausschließlich der optimalen vertragsmäßigen Nutzung dienen. Im entschiedenen Fall waren Fütterungs-, Heizungs- und Lüftungsanlagen eines Putenstalls als Nebenleistung zur Stallverpachtung einzustufen. Maßgeblich ist die wirtschaftliche Einheitlichkeit der Gesamtleistung.

Stand: September 2023

Mehr dazu im Beitrag Umsatzsteuerfreiheit – Vermietung/Verpachtung einschließlich Betriebsvorrichtungen.

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