Ja, die Grundsätze sind auf andere Vermietungs- und Verpachtungsverhältnisse übertragbar, etwa bei Gebäuden mit Lastenaufzügen oder ähnlichen Betriebsvorrichtungen. Eine umsatzsteuerfreie Vermietung ist damit auch dann möglich, wenn Betriebsvorrichtungen mitvermietet werden, sofern diese als Nebenleistung zur Gebäudeüberlassung anzusehen sind.
Stand: September 2023
Mehr dazu im Beitrag Umsatzsteuerfreiheit – Vermietung/Verpachtung einschließlich Betriebsvorrichtungen.
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