Eine Beteiligung als Treuhänder ist grundsätzlich schädlich für die Beteiligungsidentität, selbst wenn der Treuhänder kein Mitunternehmer ist. Eine Ausnahme gilt für Null-Prozent-Beteiligungen, etwa einer Komplementär-GmbH ohne Kapitalanteil.
Stand: Dezember 2024
Mehr dazu im Beitrag Übertragung von Gegenständen zwischen Personengesellschaften.
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