Frage

Gilt ein Taxi als öffentliches Verkehrsmittel im Sinne des § 9 Abs. 2 S. 2 EStG?

Nein. Der BFH hat mit Urteil vom 09.06.2022 (VI R 26/20) entschieden, dass ein Taxi kein öffentliches Verkehrsmittel im Sinne des § 9 Abs. 2 S. 2 EStG ist. Der Gesetzgeber hatte bei der Privilegierung öffentlicher Verkehrsmittel den Linienverkehr im Blick, nicht den genehmigungspflichtigen Gelegenheitsverkehr per Taxi.

Stand: Dezember 2022

Mehr dazu im Beitrag Taxi ist kein „öffentliches Verkehrsmittel“ im Sinne des EStG.

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