Frage

Ist ein Spendenabzug bei Katastrophenspenden auch ohne Spendenbescheinigung möglich?

Ja, im Katastrophenfall reicht für den Spendenabzug ein vereinfachter Zahlungsnachweis wie Bankauszug oder Bareinzahlungsbeleg aus. Eine förmliche Zuwendungsbestätigung ist nicht erforderlich. Diese Erleichterung gilt jedoch nur befristet – im Fall der Juli-Flut 2021 für Spenden bis zum 31.10.2021.

Stand: Oktober 2021

Mehr dazu im Beitrag Steuerliche Unterstützung bei Unwetterkatastrophen.

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