Frage

Kann Sportkleidung als Werbungskosten geltend gemacht werden?

Im entschiedenen Fall lehnte das FG Rheinland-Pfalz den Werbungskostenabzug für Sportkleidung ab, weil eine objektive Zuordnung zur beruflichen Tätigkeit nicht möglich war. Sportkleidung kann grundsätzlich auch privat genutzt werden und gilt deshalb nicht als typische Berufskleidung.

Stand: November 2014

Mehr dazu im Beitrag Selbst Profifußballer können ein Sportkanal-Abo und den Personal-Trainer nicht von der Steuer absetzen.

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