Frage

Wer schuldet die Umsatzsteuer beim innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft?

Bei Anwendung der Vereinfachungsregelung nach § 25b UStG schuldet der letzte Abnehmer die Umsatzsteuer für den innergemeinschaftlichen Erwerb. Ist dieser vorsteuerabzugsberechtigt, kann er gleichzeitig die Vorsteuer in gleicher Höhe geltend machen. Dadurch wird der mittlere Unternehmer (erster Abnehmer) von einer umsatzsteuerlichen Registrierungspflicht im Bestimmungsland befreit.

Stand: Februar 2024

Mehr dazu im Beitrag Reihengeschäft – Innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft.

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