Frage

Welche Lieferung ist beim Reihengeschäft die bewegte Lieferung?

Bei einem Reihengeschäft kann die Warenbewegung nur einer Lieferung zugeordnet werden (§ 3 Abs. 6a UStG). Befördert der erste Lieferer die Ware, ist seine Lieferung an den ersten Abnehmer die bewegte Lieferung, für die die Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferung in Betracht kommt. Die nachfolgende Lieferung gilt als ruhende Lieferung, deren Ort am Ende der Beförderung liegt (§ 3 Abs. 7 S. 2 Nr. 2 UStG).

Stand: Februar 2024

Mehr dazu im Beitrag Reihengeschäft – Innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft.

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