Ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft ist ein Sonderfall des Reihengeschäfts nach § 25b UStG. Dabei schließen drei Unternehmer aus jeweils verschiedenen EU-Mitgliedstaaten über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte ab, und der Gegenstand gelangt unmittelbar vom ersten Lieferer an den letzten Abnehmer. Die Beförderung oder Versendung muss durch den ersten Lieferer oder den ersten Abnehmer erfolgen und der Gegenstand muss dabei von einem Mitgliedstaat in einen anderen gelangen.
Stand: Februar 2024
Mehr dazu im Beitrag Reihengeschäft – Innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft.
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