Bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden von Wohnung und erster Tätigkeitsstätte können 14 € pro Kalendertag angesetzt werden. Bei einer 24-stündigen Abwesenheit sind es 28 € pro Tag. Für An- und Abreisetage bei mehrtägigen Reisen werden unabhängig von der Abwesenheitsdauer pauschal 14 € gewährt.
Stand: Juli 2022
Mehr dazu im Beitrag Reisekosten – Verpflegung auf Geschäftsreisen.
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