Frage

Sind tatsächliche Verpflegungskosten auf Geschäftsreisen als Betriebsausgabe abziehbar?

Nein, bei auswärtigen Tätigkeiten dürfen die tatsächlich angefallenen Verpflegungskosten nicht gewinnmindernd geltend gemacht werden. Stattdessen sind ausschließlich die gesetzlichen Verpflegungspauschalen nach § 4 Abs. 5 Nr. 5 EStG i.V.m. § 9 Abs. 4a S. 3 EStG als Betriebsausgabe abzugsfähig.

Stand: Juli 2022

Mehr dazu im Beitrag Reisekosten – Verpflegung auf Geschäftsreisen.

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