Frage

Ist ein Vorsteuerabzug aus der Verpflegungspauschale möglich?

Nein, aus der Verpflegungspauschale selbst ist kein Vorsteuerabzug möglich (BFH-Urteil v. 7.7.2005, V R 4/03). Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer können jedoch die Vorsteuer aus den tatsächlichen Verpflegungsrechnungen geltend machen, auch wenn die Kosten ertragsteuerlich nicht als Betriebsausgabe abziehbar sind (Abschn. 15.6 Abs. 1 UStAE).

Stand: Juli 2022

Mehr dazu im Beitrag Reisekosten – Verpflegung auf Geschäftsreisen.

Verwandte Fragen

  • Wann gilt die Kleinunternehmerregelung?

    Unter bestimmten Umsatzgrenzen kann die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung genutzt werden. Die Infografik finden Sie im Merkblatt-Verzeichnis unter "Kleinunternehmer 2025". (Quelle: Deubner Verlag)

    Permalink zur Frage

  • Wann kann ich ein häusliches Arbeitszimmer absetzen?

    Ob und wie ein häusliches Arbeitszimmer abziehbar ist, hängt von der Nutzung ab. Die Infografik dazu finden Sie im Merkblatt-Verzeichnis unter "Arbeitszimmer ab 2023". (Quelle: Deubner Verlag)

    Permalink zur Frage

  • Was gilt steuerlich beim Minijob?

    Für geringfügige Beschäftigungen gelten besondere Pauschalierungs- und Verdienstregeln. Die Infografik finden Sie im Merkblatt-Verzeichnis unter "Geringfügige Beschäftigung Minijob". (Quelle: Deubner Verlag)

    Permalink zur Frage

  • Was ist bei der Gründung einer GmbH zu beachten?

    Von der Satzung bis zur Eintragung sind bei der GmbH-Gründung mehrere Schritte zu beachten. Die Infografik finden Sie im Merkblatt-Verzeichnis unter "GmbH-Gründung". (Quelle: Deubner Verlag)

    Permalink zur Frage

Zurück zur Fragen-Übersicht