Frage

Liegt beim symbolischen Ankauf eines Handys ein Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO vor?

Nein, der BFH verneint einen Gestaltungsmissbrauch. Der Ankauf privater Mobiltelefone stellt eine einfache Möglichkeit dar, betriebliche Geräte zu beschaffen, zumal die Arbeitnehmer die Geräte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zurückgeben müssen. Die Höhe der Anschaffungskosten ist für die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 45 EStG unerheblich.

Stand: Februar 2023

Mehr dazu im Beitrag Private Nutzung eines betrieblichen Smartphones.

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