Ja, nach § 3 Nr. 45 EStG ist die private Nutzung eines vom Arbeitgeber überlassenen betrieblichen Mobiltelefons inklusive der übernommenen Verbindungs- und Grundgebühren steuerfrei. Die Steuerbefreiung greift unabhängig vom Umfang der Privatnutzung. Voraussetzung ist, dass es sich um ein betriebliches Gerät des Arbeitgebers handelt.
Stand: Februar 2023
Mehr dazu im Beitrag Private Nutzung eines betrieblichen Smartphones.
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