Frage

Ist die private Nutzung eines betrieblichen Smartphones lohnsteuerfrei?

Ja, nach § 3 Nr. 45 EStG ist die private Nutzung eines vom Arbeitgeber überlassenen betrieblichen Mobiltelefons inklusive der übernommenen Verbindungs- und Grundgebühren steuerfrei. Die Steuerbefreiung greift unabhängig vom Umfang der Privatnutzung. Voraussetzung ist, dass es sich um ein betriebliches Gerät des Arbeitgebers handelt.

Stand: Februar 2023

Mehr dazu im Beitrag Private Nutzung eines betrieblichen Smartphones.

Verwandte Fragen

  • Wann gilt die Kleinunternehmerregelung?

    Unter bestimmten Umsatzgrenzen kann die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung genutzt werden. Die Infografik finden Sie im Merkblatt-Verzeichnis unter "Kleinunternehmer 2025". (Quelle: Deubner Verlag)

    Permalink zur Frage

  • Wann kann ich ein häusliches Arbeitszimmer absetzen?

    Ob und wie ein häusliches Arbeitszimmer abziehbar ist, hängt von der Nutzung ab. Die Infografik dazu finden Sie im Merkblatt-Verzeichnis unter "Arbeitszimmer ab 2023". (Quelle: Deubner Verlag)

    Permalink zur Frage

  • Was gilt steuerlich beim Minijob?

    Für geringfügige Beschäftigungen gelten besondere Pauschalierungs- und Verdienstregeln. Die Infografik finden Sie im Merkblatt-Verzeichnis unter "Geringfügige Beschäftigung Minijob". (Quelle: Deubner Verlag)

    Permalink zur Frage

  • Was ist bei der Gründung einer GmbH zu beachten?

    Von der Satzung bis zur Eintragung sind bei der GmbH-Gründung mehrere Schritte zu beachten. Die Infografik finden Sie im Merkblatt-Verzeichnis unter "GmbH-Gründung". (Quelle: Deubner Verlag)

    Permalink zur Frage

Zurück zur Fragen-Übersicht