Die Registrierung erfolgt online auf der Website des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) unter Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Unternehmen, die bereits am Mini-One-Stop-Shop-Verfahren teilgenommen haben, werden automatisch für das OSS-Verfahren übernommen. Die spätere Anmeldung im BZSt-Online-Portal ist durch Unternehmen oder deren Steuerberater über die Elster-Signatur möglich.
Stand: Juni 2021
Mehr dazu im Beitrag One-Stop-Shop- Verfahren (OSS).
Verwandte Fragen
Wann gilt die Kleinunternehmerregelung?
Unter bestimmten Umsatzgrenzen kann die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung genutzt werden. Die Infografik finden Sie im Merkblatt-Verzeichnis unter "Kleinunternehmer 2025". (Quelle: Deubner Verlag)
Wann kann ich ein häusliches Arbeitszimmer absetzen?
Ob und wie ein häusliches Arbeitszimmer abziehbar ist, hängt von der Nutzung ab. Die Infografik dazu finden Sie im Merkblatt-Verzeichnis unter "Arbeitszimmer ab 2023". (Quelle: Deubner Verlag)
Was gilt steuerlich beim Minijob?
Für geringfügige Beschäftigungen gelten besondere Pauschalierungs- und Verdienstregeln. Die Infografik finden Sie im Merkblatt-Verzeichnis unter "Geringfügige Beschäftigung Minijob". (Quelle: Deubner Verlag)
Was ist bei der Gründung einer GmbH zu beachten?
Von der Satzung bis zur Eintragung sind bei der GmbH-Gründung mehrere Schritte zu beachten. Die Infografik finden Sie im Merkblatt-Verzeichnis unter "GmbH-Gründung". (Quelle: Deubner Verlag)