Frage

Welche Fristen gelten für die Steuererklärung im OSS-Verfahren?

Die Steuererklärung ist verpflichtend vierteljährlich über das BZSt-Online-Portal abzugeben. Die Fristen lauten: 30. April für das I. Quartal, 31. Juli für das II. Quartal, 31. Oktober für das III. Quartal und 31. Januar des Folgejahres für das IV. Quartal. Auch ohne entsprechende Umsätze im Quartal ist eine Nullmeldung Pflicht.

Stand: Juni 2021

Mehr dazu im Beitrag One-Stop-Shop- Verfahren (OSS).

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