Frage

Wie hoch ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze in der GKV ab 2014?

Ab dem 01.01.2014 steigt die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (Pflichtversicherungsgrenze) in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 53.550 EUR jährlich. Im Jahr 2013 lag sie noch bei 52.200 EUR. Wer mit seinem Arbeitsentgelt diese Grenze überschreitet, kann sich von der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen.

Stand: Dezember 2013

Mehr dazu im Beitrag Neuerungen im Bereich Gesundheit und Pflege.

Verwandte Fragen

  • Welche besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt 2014 für PKV-Bestandsversicherte von 2002?

    Für Arbeitnehmer und Angestellte, die am 31.12.2002 wegen Überschreitens der damals geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei und privat krankenversichert waren, gilt ab 2014 eine besondere Grenze von 48.600 EUR (2013: 47.250 EUR). Diese Grenze ist maßgeblich für die Feststellung der Versicherungspflicht.

    Permalink zur Frage

  • Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze in der GKV 2014?

    Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt zum 01.01.2014 auf 48.600 EUR jährlich (2013: 47.250 EUR). Bis zu diesem Betrag wird das beitragspflichtige Einkommen für die Beitragsberechnung in der GKV herangezogen.

    Permalink zur Frage

  • Wie hoch ist die Bezugsgröße in der Sozialversicherung 2014?

    Die Bezugsgröße steigt ab 2014 auf monatlich 2.765 EUR (2013: 2.695 EUR). Sie dient als Berechnungsbasis für zahlreiche Werte in der Sozialversicherung, etwa für die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage freiwilliger Mitglieder in der GKV, und gilt ebenfalls für die soziale Pflegeversicherung.

    Permalink zur Frage

Zurück zur Fragen-Übersicht