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Neuerungen im Bereich Gesundheit und Pflege

Im Bereich Gesundheit und Pflege sind ab 01. Januar 2013 einige Anstiege in den Rechengrößen für die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung geplant. U.a.: Jahresarbeitentgeltgrenze, Beitragsbemessungsgrenze für alle Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung, Bezugsgröße für viele Werte in der Sozialversicherung

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steffen_partner-neuerungen_pflege-gesundheitAb dem 01.01.2014 sind viele Anstiege in den Rechengrößen für die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung geplant:

  • Anstieg der Jahresarbeitentgeltgrenze (=Pflichtversicherungsgrenze) der gesetzlichen Krankenversicherung auf EUR 53.550 (2013: EUR 52.200)
  • Anstieg für Arbeitnehmer und Angestellte, die am 31.12.2002 wegen Überschreitens der damals geltenden Jahresarbeitentgeltgrenze versicherungsfrei und bei einem privaten Versicherungsunternehmen krankenversichert waren, auf EUR 48.600 (2013: 47.250). Die Grenze ist zur Feststellung der Versicherungspflicht heranzuziehen.
  • Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze für alle Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung auf EUR 48.600 (2013: 47.250).
  • Anstieg der Bezugsgröße für viele Werte in der Sozialversicherung (z.B. für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung) auf monatlich EUR 2.765 (2013: EUR 2.695). Diese gelten auch für die soziale Pflegeversicherung.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

  • Wie hoch ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze in der GKV ab 2014?

    Ab dem 01.01.2014 steigt die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (Pflichtversicherungsgrenze) in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 53.550 EUR jährlich. Im Jahr 2013 lag sie noch bei 52.200 EUR. Wer mit seinem Arbeitsentgelt diese Grenze überschreitet, kann sich von der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen.

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  • Welche besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt 2014 für PKV-Bestandsversicherte von 2002?

    Für Arbeitnehmer und Angestellte, die am 31.12.2002 wegen Überschreitens der damals geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei und privat krankenversichert waren, gilt ab 2014 eine besondere Grenze von 48.600 EUR (2013: 47.250 EUR). Diese Grenze ist maßgeblich für die Feststellung der Versicherungspflicht.

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  • Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze in der GKV 2014?

    Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt zum 01.01.2014 auf 48.600 EUR jährlich (2013: 47.250 EUR). Bis zu diesem Betrag wird das beitragspflichtige Einkommen für die Beitragsberechnung in der GKV herangezogen.

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  • Wie hoch ist die Bezugsgröße in der Sozialversicherung 2014?

    Die Bezugsgröße steigt ab 2014 auf monatlich 2.765 EUR (2013: 2.695 EUR). Sie dient als Berechnungsbasis für zahlreiche Werte in der Sozialversicherung, etwa für die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage freiwilliger Mitglieder in der GKV, und gilt ebenfalls für die soziale Pflegeversicherung.

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