Der Arbeitgeber zahlt pauschal 15 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts zur Rentenversicherung. Bei Minijobs in Privathaushalten beträgt der Arbeitgeberanteil hingegen nur 5 Prozent. Diese Pauschalbeiträge sind unabhängig davon zu zahlen, ob der Minijobber rentenversicherungspflichtig ist oder sich befreien lässt.
Stand: September 2012
Mehr dazu im Beitrag Minijobs: Das ändert sich 2013.
Verwandte Fragen
Wie hoch ist die Verdienstgrenze für Minijobs ab 2013?
Ab 2013 wird die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs von 400 Euro auf 450 Euro angehoben. Grund für die Anpassung ist die allgemeine Preis- und Lohnentwicklung. Damit können Minijobber bis zu 450 Euro pro Monat steuer- und sozialversicherungsfrei (mit Pauschalabgaben des Arbeitgebers) verdienen.
Sind Minijobber ab 2013 rentenversicherungspflichtig?
Ja, ab 2013 unterliegen Minijobber grundsätzlich der Rentenversicherungspflicht. Der Eigenanteil des Minijobbers beträgt 4,6 Prozent (in Privathaushalten 14,6 Prozent), während der Arbeitgeber weiterhin pauschal 15 Prozent zahlt. Damit soll einer drohenden Altersarmut entgegengewirkt werden.
Kann ein Minijobber sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen?
Ja, Minijobber können sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Hierzu ist ein schriftlicher Antrag auf Versicherungsfreiheit beim Arbeitgeber erforderlich. Ohne Befreiungsantrag wird der Eigenanteil automatisch vom Lohn einbehalten.
Welche Vorteile bietet die Rentenversicherungspflicht für Minijobber?
Durch die Beitragszahlung wird der Minijob als vollwertige Versicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt. Minijobber erwerben dadurch eigene Rentenansprüche und können zusätzlich eine staatlich geförderte Riester-Rente beantragen. Ohne Eigenbeiträge entstünden diese Ansprüche nicht.