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Minijobs: Das ändert sich 2013

Wer unser Seminar besucht hat, weiß genau Bescheid. Hier fassen wir das Wichtigste noch einmal für Sie zusammen: 2013 steigt die Lohngrenze für Minijobs auf EUR 450,– . Aufgrund der aktuellen

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steffen_partner-aushilfenWer unser Seminar besucht hat, weiß genau Bescheid. Hier fassen wir das Wichtigste noch einmal für Sie zusammen: 2013 steigt die Lohngrenze für Minijobs auf EUR 450,–
. Aufgrund der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung wurde die Grenze von EUR 400,– auf EUR 450,– angehoben, das hat sich mittlerweile bei fast jedem herumgesprochen. Rentenversicherungspflicht für Minijobber ab 2013
. Derzeit sind Minijobber noch von Rentenversicherungsbeiträgen befreit. Nur der Arbeitgeber zahlt pauschal seinen Anteil an der Rentenversicherung von 15 Prozent. Minijobber können derzeit mit einem sogenannten Verzicht auf die Versicherungsfreiheit den Anteil freiwillig von 15 auf ca. 19% aufstocken. Dies bedeutet im Endeffekt für den Minijobber, dass 4% pro Monat abgezogen werden. Durch die Aufstockung wird der Minijob als Versicherungszeit angerechnet, und Sie können Riester-Rente beantragen, was sonst nicht der Fall wäre. Gebrauch macht von dieser Regelung aber nahezu kaum jemand (auch für Minijobber ist eine Riester-Rente möglich). Ab 2013 werden die Minijobber rentenversicherungspflichtig. Damit soll einer drohenden Altersarmut entgegengewirkt werden. Der Beitrag wird jedoch gesenkt, so dass jeder Minijobber statt 4,9% nur noch 4,6% (bei Minijobs in Privathaushalten 14,6 Prozent) einzahlt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dies explizit abzulehnen und einen Antrag auf Versicherungsfreiheit zu stellen. Minijobs: Zahlen, Daten, Fakten Seit Einführung im Jahr 2003 ist der Anteil der Minijobs am Arbeitsmarkt laut ARD auf aktuell ca. 20% gestiegen. Bei der Bundesagentur für Arbeit waren Anfang 2012 bereits mehr als 7,4 Millionen Minijobs gelistet. Mehr als 50% der Minijobber sind Frauen. Minijobber erhalten derzeit nach einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung im Durchschnitt EUR 7,50 Stundenlohn. Ein Minijobber hat einem Beispiel der ARD zufolge für die gleiche geleistete Arbeit nach 45 Jahren monatlich mindestens EUR 62 weniger Rente als in fester Anstellung in gleicher Arbeitsposition, was daraus resultiert, dass sich die Rentenansprüche aus dem verdienten Bruttogehalt ableiten.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

  • Wie hoch ist die Verdienstgrenze für Minijobs ab 2013?

    Ab 2013 wird die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs von 400 Euro auf 450 Euro angehoben. Grund für die Anpassung ist die allgemeine Preis- und Lohnentwicklung. Damit können Minijobber bis zu 450 Euro pro Monat steuer- und sozialversicherungsfrei (mit Pauschalabgaben des Arbeitgebers) verdienen.

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  • Sind Minijobber ab 2013 rentenversicherungspflichtig?

    Ja, ab 2013 unterliegen Minijobber grundsätzlich der Rentenversicherungspflicht. Der Eigenanteil des Minijobbers beträgt 4,6 Prozent (in Privathaushalten 14,6 Prozent), während der Arbeitgeber weiterhin pauschal 15 Prozent zahlt. Damit soll einer drohenden Altersarmut entgegengewirkt werden.

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  • Kann ein Minijobber sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen?

    Ja, Minijobber können sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Hierzu ist ein schriftlicher Antrag auf Versicherungsfreiheit beim Arbeitgeber erforderlich. Ohne Befreiungsantrag wird der Eigenanteil automatisch vom Lohn einbehalten.

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  • Welche Vorteile bietet die Rentenversicherungspflicht für Minijobber?

    Durch die Beitragszahlung wird der Minijob als vollwertige Versicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt. Minijobber erwerben dadurch eigene Rentenansprüche und können zusätzlich eine staatlich geförderte Riester-Rente beantragen. Ohne Eigenbeiträge entstünden diese Ansprüche nicht.

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  • Wie hoch ist der Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung bei Minijobs?

    Der Arbeitgeber zahlt pauschal 15 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts zur Rentenversicherung. Bei Minijobs in Privathaushalten beträgt der Arbeitgeberanteil hingegen nur 5 Prozent. Diese Pauschalbeiträge sind unabhängig davon zu zahlen, ob der Minijobber rentenversicherungspflichtig ist oder sich befreien lässt.

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