Der Arbeitgeber muss den Befreiungsantrag innerhalb von 42 Kalendertagen bzw. 6 Wochen nach Eingang des Antrags bei ihm an die Minijob-Zentrale melden. Wird diese Frist eingehalten und widerspricht die Minijob-Zentrale nicht, wirkt die Befreiung rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung, frühestens ab Beschäftigungsbeginn.
Stand: September 2022
Mehr dazu im Beitrag Minijobber: Befreiung von der RV-Pflicht.
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