Bei fristgerechter Meldung innerhalb der 6-Wochen-Frist wirkt die Befreiung rückwirkend ab dem Beschäftigungsbeginn. Beispiel: Bei Beschäftigungsbeginn am 01.03. und Antragstellung am gleichen Tag muss die Meldung bis spätestens 12.04. erfolgen, damit die Befreiung ab 01.03. greift.
Stand: September 2022
Mehr dazu im Beitrag Minijobber: Befreiung von der RV-Pflicht.
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