Maßgeblich ist der Beginn der Baumaßnahmen, der durch die Stellung des Bauantrags oder – bei baugenehmigungsfreien Vorhaben – durch die Einreichung der Bauunterlagen markiert wird (§ 52 Abs. 16 Satz 8 EStG i.d.F. des StÄndG 2003). Aufwendungen, die zeitlich vor diesem Stichtag anfallen, sind in der Regel nicht den Modernisierungsmaßnahmen zuzurechnen.
Stand: April 2023
Mehr dazu im Beitrag Mieterabfindungen – Sofortaufwand aus V+V.
Verwandte Fragen
Wann gilt die Kleinunternehmerregelung?
Unter bestimmten Umsatzgrenzen kann die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung genutzt werden. Die Infografik finden Sie im Merkblatt-Verzeichnis unter "Kleinunternehmer 2025". (Quelle: Deubner Verlag)
Wann kann ich ein häusliches Arbeitszimmer absetzen?
Ob und wie ein häusliches Arbeitszimmer abziehbar ist, hängt von der Nutzung ab. Die Infografik dazu finden Sie im Merkblatt-Verzeichnis unter "Arbeitszimmer ab 2023". (Quelle: Deubner Verlag)
Was gilt steuerlich beim Minijob?
Für geringfügige Beschäftigungen gelten besondere Pauschalierungs- und Verdienstregeln. Die Infografik finden Sie im Merkblatt-Verzeichnis unter "Geringfügige Beschäftigung Minijob". (Quelle: Deubner Verlag)
Was ist bei der Gründung einer GmbH zu beachten?
Von der Satzung bis zur Eintragung sind bei der GmbH-Gründung mehrere Schritte zu beachten. Die Infografik finden Sie im Merkblatt-Verzeichnis unter "GmbH-Gründung". (Quelle: Deubner Verlag)