Frage

Sind Mieterabfindungen bei einer Sanierung sofort abzugsfähige Werbungskosten?

Ja, nach dem BFH-Urteil sind Abfindungen, die Mietern für einen vorzeitigen Auszug zur Ermöglichung von Renovierungsarbeiten gezahlt werden, sofort abzugsfähige Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG). Sie zählen nicht zu den anschaffungsnahen Herstellungskosten nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG, da sie nur mittelbar mit den Baumaßnahmen zusammenhängen.

Stand: April 2023

Mehr dazu im Beitrag Mieterabfindungen – Sofortaufwand aus V+V.

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