Frage

Bis wann können Freistellungsaufträge für Kapitalerträge ab 2018 gestellt werden?

Ab 2018 können Freistellungsaufträge grundsätzlich bis zum 31.01. des Folgejahres rückwirkend gestellt oder geändert werden. So lässt sich das Freistellungsvolumen nachträglich optimal auf mehrere Bankverbindungen verteilen. Allerdings entscheidet jede Bank selbst, ob sie diese Fristverlängerung anwendet, daher empfiehlt sich eine Rückfrage bei der jeweiligen Bank.

Stand: November 2017

Mehr dazu im Beitrag KURZ GEFASST: DAS ändert sich im Jahr 2018.

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