Frage

Wie wird der Begriff 'gelegentlich' im Sinne des § 24 Abs. 2 KSVG ausgelegt?

'Gelegentlich' bedeutet laut Rechtsprechung 'manchmal', 'hier und da' oder 'von Zeit zu Zeit'. Eine einmalige Auftragserteilung erfüllt diese Definition nicht und löst daher keine Künstlersozialabgabepflicht aus. Das Überschreiten der 450-EUR-Grenze ist dabei zweitrangig.

Stand: August 2022

Mehr dazu im Beitrag Keine Beitragspflicht zur Künstlersozialkasse bei Überschreitung der 450 EUR- Grenze.

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