Frage

Wie hoch ist die pauschale Lohnsteuer bei einer Betriebsfeier mit 140 Euro Kosten pro Teilnehmer?

Bei Kosten von 140 Euro pro Teilnehmer kann der Arbeitgeber die Zuwendung mit 25 Prozent pauschal versteuern. Die pauschale Lohnsteuer beträgt damit 35 Euro pro Arbeitnehmer. Hinzu kommen noch Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Stand: Oktober 2012

Mehr dazu im Beitrag Kein Vorsteuer-Abzug mehr aus zu teuren Betriebsveranstaltungen.

Verwandte Fragen

  • Bis zu welcher Grenze bleibt eine Betriebsveranstaltung lohnsteuer- und sozialabgabenfrei?

    Pro Arbeitnehmer und Veranstaltung gilt ein Freibetrag von 110 Euro brutto (inklusive Umsatzsteuer und Kosten für Begleitpersonen). Diese Begünstigung greift für maximal zwei Betriebsveranstaltungen pro Jahr. Wird die 110-Euro-Grenze überschritten, entfällt die Steuerfreiheit insgesamt für den übersteigenden Teil bzw. nach aktueller Auslegung für die gesamte Zuwendung.

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  • Ist der Vorsteuerabzug aus einer Betriebsfeier möglich, wenn die 110-Euro-Grenze überschritten wird?

    Nein. Nach neuerer Rechtsprechung steht dem Arbeitgeber bei Überschreiten der 110-Euro-Grenze pro Teilnehmer kein Vorsteuerabzug aus den Kosten der Betriebsveranstaltung mehr zu. Im Gegenzug muss aber auch keine Umsatzsteuer auf die Entnahme bzw. unentgeltliche Zuwendung an die Arbeitnehmer abgeführt werden.

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  • Welche lohnsteuerlichen Folgen hat eine Betriebsfeier über 110 Euro pro Teilnehmer?

    Wird die 110-Euro-Grenze überschritten, bleibt die Zuwendung lohnsteuerpflichtig. Der Arbeitgeber kann die Versteuerung pauschal mit 25 Prozent übernehmen. Verzichtet er auf die Pauschalierung, muss jeder Arbeitnehmer den geldwerten Vorteil individuell in seiner Lohnsteuer nachversteuern.

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  • Wie werden Kosten für Begleitpersonen bei der 110-Euro-Grenze berücksichtigt?

    Die Kosten für eine Begleitperson, etwa den Ehepartner, werden dem Arbeitnehmer zugerechnet und fließen in die 110-Euro-Grenze ein. Es findet keine separate Freibetragsbetrachtung für die Begleitperson statt. Dadurch wird die Grenze schneller überschritten, was sowohl Vorsteuerabzug als auch Lohnsteuerfreiheit gefährdet.

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