Die Steuerbefreiung für Corona-Beihilfen und Unterstützungen bis 1.500,- EUR wurde bis zum 30.06.2021 verlängert. Es handelt sich jedoch nur um eine Fristverlängerung – der Höchstbetrag von 1.500,- EUR kann nicht erneut steuerfrei ausgezahlt werden, sondern Arbeitgeber haben lediglich mehr Zeit für die steuerbegünstigte Abwicklung.
Stand: Januar 2021
Mehr dazu im Beitrag Jahressteuergesetz 2020.
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