Für die Jahre 2020 und 2021 können Steuerpflichtige für jeden Kalendertag, an dem sie ausschließlich von zuhause arbeiten, pauschal 5,- EUR als Werbungskosten geltend machen. Der jährliche Höchstbetrag liegt bei 600,- EUR, was 120 Homeoffice-Tagen entspricht. Diese Pauschale gilt auch dann, wenn die strengen Voraussetzungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht erfüllt sind.
Stand: Januar 2021
Mehr dazu im Beitrag Jahressteuergesetz 2020.
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