Frage

Ab wann ist eine verbilligte Vermietung mit vollem Werbungskostenabzug möglich?

Ab dem 01.01.2021 können Vermieter ihre Werbungskosten bei verbilligter Vermietung von Wohnraum bereits dann vollständig abziehen, wenn die vereinnahmte Miete mindestens 50% der ortsüblichen Miete beträgt. Zuvor lag diese Grenze bei 66%. Damit soll verhindert werden, dass Vermieter aus rein steuerlichen Gründen die Miete anheben müssen.

Stand: Januar 2021

Mehr dazu im Beitrag Jahressteuergesetz 2020.

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