Die neue EU-Haushaltsordnung wurde am 25.10.2012 förmlich angenommen und tritt nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU am 27.12.2012 in Kraft. Die praktischen Verbesserungen für Empfänger von EU-Mitteln greifen ab dem 01.01.2013.
Stand: November 2012
Mehr dazu im Beitrag Internationales: EU-Mittel ab 2013 schneller und leichter verfügbar.
Verwandte Fragen
Welche Vereinfachungen gelten ab 2013 bei der Beantragung von EU-Mitteln?
Kleinere Summen können künftig pauschal abgerechnet werden, sodass nicht bei jedem Antrag dieselben Angaben neu eingetragen werden müssen. Zusätzlich werden Online-Anwendungen eingeführt, der Verwaltungsaufwand sinkt und die Zeitspanne zwischen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, Abschluss der Finanzhilfevereinbarung und Zahlung wird verkürzt.
Müssen Empfänger von EU-Mitteln weiterhin zinstragende Bankkonten führen?
Nein, ab 2013 entfällt die Pflicht, eigens zinstragende Bankkonten zu eröffnen. Erwirtschaftete Zinsen müssen nicht mehr in den EU-Haushalt zurückfließen und gelten auch nicht als Projekteinnahmen. Damit wurde eine langjährige Forderung insbesondere aus Forschung und NGO-Bereich umgesetzt.
Wer profitiert von den vereinfachten EU-Förderverfahren ab 2013?
Profitieren werden Unternehmen, Städte und Gemeinden, Wissenschaftler sowie Studierende. Sie erhalten leichteren Zugang zu EU-Mitteln durch weniger Bürokratie, kürzere Bearbeitungszeiten und vereinfachte Abrechnungsmodalitäten.
Welche Folgen drohen bei missbräuchlicher Verwendung von EU-Geldern?
Die Möglichkeiten für Finanzkorrekturen bei festgestellten Unregelmäßigkeiten wurden erweitert. Zur Abschreckung wird die Europäische Kommission Sanktionsentscheidungen wegen missbräuchlicher Verwendung von EU-Geldern künftig öffentlich bekannt machen.