Nein. Handwerkerleistungen sind nur dann nach § 35a Abs. 3 EStG steuerlich begünstigt, wenn sie im räumlich-funktionalen Bereich des Haushalts des Steuerpflichtigen erbracht werden. Wird die Leistung in der Werkstatt des Handwerkers ausgeführt, scheidet die Steuerermäßigung aus. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat dies mit Urteil vom 06.07.2016 (1 K 1252/16) bestätigt.
Stand: August 2016
Mehr dazu im Beitrag Haushaltsnahe Dienstleistungen nur im eigenen Haushalt.
Verwandte Fragen
Reicht eine nahe gelegene Werkstatt für den räumlichen Zusammenhang mit dem Haushalt aus?
Nein. Auch eine nur wenige Kilometer entfernte Werkstatt erfüllt nicht die Voraussetzung des unmittelbaren räumlichen Zusammenhangs zum Haushalt. Im Urteilsfall waren 4 km Entfernung bereits schädlich für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung.
Wie wurde die Polsterung einer Sitzgruppe in der Werkstatt steuerlich beurteilt?
Die Kosten von rund 2.600 EUR für die Erneuerung von Polsterung und Bezug einer Sitzgruppe, die der Raumausstatter abgeholt und in seiner Werkstatt restauriert hatte, wurden nicht als haushaltsnahe Handwerkerleistung anerkannt. Entscheidend war, dass die Arbeiten außerhalb des Haushalts ausgeführt wurden.
Ist die Haustierbetreuung als haushaltsnahe Dienstleistung begünstigt?
Die Haustierbetreuung ist nur dann nach § 35a EStG steuerlich begünstigt, wenn sie im eigenen Haushalt des Steuerpflichtigen erfolgt. Wird das Tier außerhalb des Haushalts betreut, etwa in einer Tierpension, entfällt die Steuerermäßigung.
Warum knüpft der Gesetzgeber die Steuerermäßigung an den Ort der Leistungserbringung?
Ziel der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen ist vor allem die Bekämpfung der Schwarzarbeit im häuslichen Bereich. Deshalb wird die Begünstigung bewusst auf Leistungen beschränkt, die tatsächlich im Haushalt erbracht werden, auch wenn dies in Einzelfällen zu strengen Ergebnissen führt.