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Haushaltsnahe Dienstleistungen nur im eigenen Haushalt

Haushaltsnahe Dienstleistungen nicht, wenn Handwerkerleistung in externer Werkstatt durchgeführt wird… Das hat jetzt auch das Finanzgericht Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 06.07.2016 entschieden (6.7.16, 1 K 1252/16). Im Streitfall ging es

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Haushaltsnahe Dienstleistungen nicht, wenn Handwerkerleistung in externer Werkstatt durchgeführt wird…

Das hat jetzt auch das Finanzgericht Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 06.07.2016 entschieden (6.7.16, 1 K 1252/16).

Im Streitfall ging es um die Erneuerung von Polsterung und Bezug einer Sitzgruppe. Die Möbelstücke wurden vom Raumausstatter abgeholt und in seiner Werkstatt restauriert. Für die entstandenen Kosten (ca. EUR 2.600) beantragten die klagenden Eheleute die Steuerermäßigung i.S.d. § 35a (3) EStG. Der Inanspruchnahme der Steuerermäßigung widersprach das Finanzamt allerdings mit der Begründung, dass das Gesetz voraussetzte, dass die Handwerkerleistung im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht wird.

Dem entsprach das Finanzgericht nun. Nach Auffassung des Gerichts werde eine Handwerkerleistung nur dann im Haushalt erbracht, wenn sie im räumlich-funktionalen Bereich des Haushalts geleistet wird. Für den unmittelbaren räumlichen Zusammenhang ist auch eine nahe gelegene Werkstatt (im Streitfall etwa 4 km Entfernung) schädlich.

Wann eine Leistung begünstigt ist hängt also u.a. klar davon ab wo sie tatsächlich erbracht wird. So ist z.B. auch die Haustierbetreuung nur begünstigt, wenn diese im eigenen Haushalt erfolgt. Da mit der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen vor allem die Schwarzarbeit bekämpft werden soll, nimmt der Gesetzgeber solche Ergebnisse bewusst in Kauf.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

  • Sind Handwerkerleistungen in einer externen Werkstatt nach § 35a EStG begünstigt?

    Nein. Handwerkerleistungen sind nur dann nach § 35a Abs. 3 EStG steuerlich begünstigt, wenn sie im räumlich-funktionalen Bereich des Haushalts des Steuerpflichtigen erbracht werden. Wird die Leistung in der Werkstatt des Handwerkers ausgeführt, scheidet die Steuerermäßigung aus. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat dies mit Urteil vom 06.07.2016 (1 K 1252/16) bestätigt.

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  • Reicht eine nahe gelegene Werkstatt für den räumlichen Zusammenhang mit dem Haushalt aus?

    Nein. Auch eine nur wenige Kilometer entfernte Werkstatt erfüllt nicht die Voraussetzung des unmittelbaren räumlichen Zusammenhangs zum Haushalt. Im Urteilsfall waren 4 km Entfernung bereits schädlich für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung.

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  • Wie wurde die Polsterung einer Sitzgruppe in der Werkstatt steuerlich beurteilt?

    Die Kosten von rund 2.600 EUR für die Erneuerung von Polsterung und Bezug einer Sitzgruppe, die der Raumausstatter abgeholt und in seiner Werkstatt restauriert hatte, wurden nicht als haushaltsnahe Handwerkerleistung anerkannt. Entscheidend war, dass die Arbeiten außerhalb des Haushalts ausgeführt wurden.

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  • Ist die Haustierbetreuung als haushaltsnahe Dienstleistung begünstigt?

    Die Haustierbetreuung ist nur dann nach § 35a EStG steuerlich begünstigt, wenn sie im eigenen Haushalt des Steuerpflichtigen erfolgt. Wird das Tier außerhalb des Haushalts betreut, etwa in einer Tierpension, entfällt die Steuerermäßigung.

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  • Warum knüpft der Gesetzgeber die Steuerermäßigung an den Ort der Leistungserbringung?

    Ziel der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen ist vor allem die Bekämpfung der Schwarzarbeit im häuslichen Bereich. Deshalb wird die Begünstigung bewusst auf Leistungen beschränkt, die tatsächlich im Haushalt erbracht werden, auch wenn dies in Einzelfällen zu strengen Ergebnissen führt.

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