Frage

Wann gilt der beschränkte Abzug bis 1.250 € für das Arbeitszimmer?

Der beschränkte Abzug bis 1.250 € pro Jahr ist möglich, wenn dem Steuerpflichtigen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Es handelt sich nicht um eine Pauschale, sondern es können nur die tatsächlich angefallenen Kosten bis zu diesem Höchstbetrag geltend gemacht werden. Während der Corona-Pandemie (01.03.2020–31.12.2021) galt ein Homeoffice auf Empfehlung der Bundesregierung als Fall, in dem kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stand.

Stand: November 2021

Mehr dazu im Beitrag Häusliches Arbeitszimmer.

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