Frage

Wo wird der Antrag auf Grundsteuererlass eingereicht?

Der Antrag ist bei der zuständigen Gemeinde einzureichen. In den Stadtstaaten (Berlin, Hamburg, Bremen) ist hingegen das Finanzamt zuständig.

Stand: März 2014

Mehr dazu im Beitrag Grundsteuererlassanträge wegen leerstehender Immobilien: Anträge für das Jahr 2013 nur noch bis zum 31.03.2014 möglich!.

Verwandte Fragen

  • Bis wann kann ein Grundsteuererlass für leerstehende Immobilien für das Jahr 2013 beantragt werden?

    Der Antrag auf Grundsteuererlass für das Jahr 2013 muss bis zum 31.03.2014 gestellt werden. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist, ein späterer Antrag ist nicht mehr möglich.

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  • Welche Voraussetzungen müssen für einen Grundsteuererlass wegen Leerstand erfüllt sein?

    Es muss eine wesentliche Ertragsminderung vorliegen, die der Eigentümer nicht selbst zu vertreten hat. Der Vermieter muss nachweisen, dass er sich ernsthaft und nachhaltig um neue Mieter bemüht hat, etwa durch Inserate oder die Einschaltung eines Maklers. Entsprechende Belege sollten aufbewahrt werden, da das Finanzamt häufig Nachweise verlangt.

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  • In welcher Höhe kann die Grundsteuer bei Leerstand erlassen werden?

    Bei einer Minderung des normalen Rohertrags kann die Grundsteuer um bis zu 25% reduziert werden. Fällt der Ertrag komplett aus, ist ein Erlass in Höhe von 50% möglich. Maßgeblich ist der geschätzte normale Rohertrag, also die übliche Rohmiete zu Beginn des Kalenderjahres.

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  • Was bedeutet 'normaler Rohertrag' im Rahmen des Grundsteuererlasses?

    Der normale Rohertrag ist die geschätzte, übliche Rohmiete, die zu Beginn eines Kalenderjahres für die Immobilie erzielbar wäre. Er dient als Vergleichsmaßstab, um die tatsächliche Ertragsminderung zu beurteilen und die Höhe des Erlasses zu bestimmen.

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