Frage

Welche Frist gilt für den Optionsantrag nach KöMoG?

Der Optionsantrag muss beim zuständigen Finanzamt mindestens einen Monat vor Beginn des neuen Wirtschaftsjahres eingereicht werden. Voraussetzung ist ein vorher gefasster Gesellschafterbeschluss mit mindestens 75 % Zustimmung. Die gleiche Monatsfrist gilt auch für einen späteren Rücktrittsantrag.

Stand: Juli 2021

Mehr dazu im Beitrag Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) – Option für Personengesellschaften.

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