Nein, die steuerfreie IAP ist weder in der Lohnsteuerbescheinigung noch in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Sie unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt, sodass keine nachträgliche Erhöhung der Einkommensteuerbelastung droht.
Stand: Januar 2023
Mehr dazu im Beitrag FAQ – Inflationsausgleichsprämie.
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