Der Freibetrag von 3.000 € kann grundsätzlich für jedes Dienstverhältnis gesondert in Anspruch genommen werden, auch bei mehreren parallelen Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern. Der Arbeitgeber muss nicht prüfen, ob der Arbeitnehmer die IAP bereits aus einem früheren Dienstverhältnis erhalten hat. Bei aufeinanderfolgenden Dienstverhältnissen beim selben Arbeitgeber gilt der Höchstbetrag jedoch nur einmal.
Stand: Januar 2023
Mehr dazu im Beitrag FAQ – Inflationsausgleichsprämie.
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