Frage

Welche Nebentätigkeiten sind für die erweiterte Kürzung unschädlich, aber nicht begünstigt?

Unschädlich sind die Verwaltung eigenen Kapitalvermögens, die Bebauung von Wohnbauten, der Bau und die Veräußerung von Ein-/Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen (ohne gewerblichen Grundstückshandel) sowie die Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien an Mieter. Die daraus erzielten Gewinne sind jedoch nicht begünstigt und unterliegen weiterhin der Gewerbesteuer.

Stand: März 2023

Mehr dazu im Beitrag Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrages – Grundstücksunternehmen.

Verwandte Fragen

  • Wann gilt die Kleinunternehmerregelung?

    Unter bestimmten Umsatzgrenzen kann die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung genutzt werden. Die Infografik finden Sie im Merkblatt-Verzeichnis unter "Kleinunternehmer 2025". (Quelle: Deubner Verlag)

    Permalink zur Frage

  • Wann kann ich ein häusliches Arbeitszimmer absetzen?

    Ob und wie ein häusliches Arbeitszimmer abziehbar ist, hängt von der Nutzung ab. Die Infografik dazu finden Sie im Merkblatt-Verzeichnis unter "Arbeitszimmer ab 2023". (Quelle: Deubner Verlag)

    Permalink zur Frage

  • Was gilt steuerlich beim Minijob?

    Für geringfügige Beschäftigungen gelten besondere Pauschalierungs- und Verdienstregeln. Die Infografik finden Sie im Merkblatt-Verzeichnis unter "Geringfügige Beschäftigung Minijob". (Quelle: Deubner Verlag)

    Permalink zur Frage

  • Was ist bei der Gründung einer GmbH zu beachten?

    Von der Satzung bis zur Eintragung sind bei der GmbH-Gründung mehrere Schritte zu beachten. Die Infografik finden Sie im Merkblatt-Verzeichnis unter "GmbH-Gründung". (Quelle: Deubner Verlag)

    Permalink zur Frage

Zurück zur Fragen-Übersicht