Frage

Ist die Fernuniversität bei einem Teilzeit-Fernstudium die erste Tätigkeitsstätte?

Nach Auffassung des Niedersächsischen FG ist die Fernuniversität bei einem reinen Teilzeit-Fernstudium nicht die erste Tätigkeitsstätte. Begründet wird dies damit, dass ein Vollzeitstudium einen Arbeitsaufwand von rund 40 Wochenstunden voraussetzt, das Teilzeitstudium aber nur etwa 20 Wochenstunden umfasst. Fahrtkosten sind damit nicht auf die Entfernungspauschale begrenzt.

Stand: Juni 2022

Mehr dazu im Beitrag Erste Tätigkeitsstätte bei Fernstudium.

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