Frage

Wie wird die Energiepreispauschale an Arbeitnehmer ausgezahlt?

Arbeitnehmer, die am 01.09.2022 in einem aktiven Beschäftigungsverhältnis stehen, erhalten die 300 € über den Arbeitgeber mit dem Arbeitslohn. Die Auszahlung wird in der Lohnsteuerbescheinigung mit dem Großbuchstaben E ausgewiesen. Aus organisatorischen Gründen kann die Auszahlung auch später im Jahr 2022 erfolgen. Bestand am 01.09.2022 kein aktives Beschäftigungsverhältnis oder handelt es sich um kurzfristig Beschäftigte, wird die Pauschale erst über die Einkommensteuererklärung 2022 berücksichtigt.

Stand: Juli 2022

Mehr dazu im Beitrag Energiepreispauschale – Steuerentlastungsgesetz 2022.

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